Ehevertrag


Eheverträge. Wichtige Fragen wirksam selber regeln
Eheverträge. Wichtige
Fragen wirksam
selber regeln

Auch unter Ehepaaren herrscht Vertragsfreiheit: Fast alles ist möglich.

Güterrecht:
Wem gehört was? Ausgleich des bisherigen Zugewinns, wenn Gütertrennung vereinbart wird.

Unterhalt:
Wenn er abweichend vom Gesetz geregelt wird, sollten unbedingt die Berechnungsgrundlagen festgehalten werden und sichergestellt sein, dass der festgesetzte Unterhalt mindestens dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch entspricht. Gibt es Haushalts- und Taschengeld?

Versorgungsausgleich:
Sollten Rentenansprüche (Anwartschaften) übertragen werden? Die Altersvorsorge des wirtschaftlich Schwächeren sollte sichergestellt sein (z.B. Lebensversicherung).

Rollenverteilung:
Wer erzieht die Kinder, und wer verdient das Geld? Wer putzt und kauft ein? Ob und wann werden die Rollen getauscht?

Geldanlage:
Wie soll Vermögen angespart und angelegt werden? Wem gehört was?

Wohnort:
Umziehen und Job aufgeben, wenn die Berufstätigkeit des Partners es erfordert?

Schulden:
Wer kommt für welche Schulden auf?

Was man vertraglich in der Ehe regeln sollte?

Doppelverdiener-Ehe mit Kinderwunsch:
-Güterrecht: Gütertrennung; ab der Geburt des ersten Kindes: Zugewinngemeinschaft
-Unterhalt nach Scheidung: Wird ausgeschlossen; ab der Geburt eines Kindes soll der Verzicht aber unwirksam sein.
-Versorgungsausgleich: Wird ausgeschlossen; ab der Geburt eines Kindes soll der Verzicht unwirksam sein.
-Erbfall: Die Ehepartner setzen sich wechselseitig zu alleinigen Erben ein; mit der Geburt des ersten Kindes gilt die gesetzliche Erbfolge.

Jung-Alt / Arm-Reich
-Güterrecht: Zugewinngemeinschaft. Ausgleich: statt der Hälfte nur ein Viertel.
-Unterhalt nach Scheidung: Richtet sich nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen, sondern nach der beruflichen Stellung des jungen bzw. armen Partners.
-Versorgungsausgleich: Wird ausgeschlossen. Bedingung: Der Ältere/Reichere schließt auf den Namen des Partners z.B. eine dynamische Kapital-Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht ab und zahlt die Beiträge ein.
-Erbfall: Ehepartner setzen sich wechselseitig zu alleinigen Erben ein.

Ehe ohne Trauschein
- (Betreuungs-)Unterhalt: Für die Mutter, die ein über dreijähriges Kind betreut.
-Wohnung: Der Partner muss als Untermieter oder Mieter in den Mietvertrag.
-Hausrat: Einrichtungen, die bei der Trennung nicht mitgenommen werden können (z.B. Einbauschrank, Parkett), sollten pauschal mit der Hälfte der Anschaffungskosten entschädigt werden oder mit dem Verkehrswert. Gemeinsam angeschaffte bewegliche Gegenstände wie Waschmaschine und Geschirrspüler vernünftig aufteilen.
Geldgeschenke: Finanzielle Hilfen gelten als Darlehen - es sei den, das Geld wurde nachweislich geschenkt. Wer Kreditverträge mit unterschreibt, muss auch zurückzahlen.