Beziehungsprobleme - Geldfallen bei einer Trennung
Sonntag, September 24th, 2006Sie leben mit Ihrem Partner ohne Trauschein zusammen - glücklich, natürlich. Doch bei aller Romantik sollten Sie auch ein Auge auf Ihr Portemonnaie haben. Damit die Liebe nicht zu teuer für Sie wird…
Geldfalle gemeinsames Konto
Sie haben ein gemeinsames Konto, von dem Sie die laufenden Kosten begleichen? Achten Sie unbedingt darauf, dass das Konto nicht nur den Namen Ihres Partners, sondern auch Ihren trägt. Grund: Wenn das Konto allein Ihrem Partner gehört, haben Sie bei einer Trennung keinen Anspruch auf irgendeinen Pfennig. Auch dann nicht, wenn Sie dort regelmäßig Geld eingezahlt haben.
Geldfalle Wohnung
Sie sind mit fliegenden Fahnen zu Ihrem Liebsten gezogen - ohne sich im Mietvertrag einschreiben zu lassen. Bei einer Trennung kann das bedeuten, dass Ihr Ex Sie einfach rauswirft. Das Recht dazu hat er. Tipp: Gehen Sie zu Ihrem Vermieter und lassen sich als zweite Hauptmieterin in den Vertag eintragen. Wichtig: Bleibt bei einer Trennung Ihr Freund in der Wohnung, achten Sie darauf, dass Sie als Mieterin wieder aus dem Vertrag ausscheiden. Sonst könnte es sein, dass Ihr Ex irgendwann seine Miete nicht mehr zahlen kann - und dann müssten Sie die Rechnung übernehmen.
Geldfalle Hausrat
Meist ist es so: Beim Einzug in die gemeinsame Wohnung hat jeder Möbelstücke und Hausrat mitgebracht. Im Laufe der Jahre schaffen Sie sich noch einen neuen Schrank und eine Stereoanlage an. Bei einer Trennung geht dann der Stress los: Denn jeder von Ihnen behauptet, Besitzer der Brockhaus-Sammlung zu sein und das 64-teilige Kaffeegeschirr bezahlt zu haben. Tipp: Um Streitigkeiten zu vermeiden, legen Sie eine Inventarliste an, die von beiden Partnern unterzeichnet wird. Das macht es später einfacher, die Sachen gerecht aufzuteilen.
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